

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der VL Bodenseeschifffahrt GmbH & Co KG, Reichsstrasse 3, 6900 Bregenz
1. Gültigkeit:
Die nachstehend angeführten „Geschäfts- und Beförderungs-Bedingungen“ gelten für alle von der VL Bodenseeschifffahrt GmbH & Co (in Folge kurz VL BS genannt) erbrachten Leistungen, insbesondere Beförderungsleistungen.
Die Bedingungen gelten für den Ausflugsverkehr (Rund-, Event-, und Premiumfahrten). Für den Kursverkehr gelten die Bestimmungen des Bodensee-Personentarif (BP). Wurde für die Beförderung ein Chartervertrag abgeschlossen, so gelten die nachfolgenden Bedingungen in diesem Fall nur insoweit, als sie den Bedingungen des Chartervertrages nicht widersprechen.
2. Beförderung:
Die VL BS übernimmt auf ihren Personenschiffen die Beförderung von Personen oder Tieren im Rahmen der nachfolgenden Beförderungsbedingungen. Es besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht durch die VL BS.
Die Passagiere und sonstige Personen an Bord haben den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten und sich an die im Schiff angebrachten Hinweise zu halten.
Die Beförderung von Personen und/oder Tieren kann abgelehnt werden, wenn …
… Fahrten aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Niedrig- oder Hochwasserstand, technische Defekte, zu geringer Personen-/Teilnehmerzahl oder anderen wichtigen Gründen ausfallen.
… die Beförderung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.
…die Anweisungen des Personals oder die Beförderungsbedingungen der VL BS missachtet werden.
Die Beförderung von Kindern unter 5 Jahren erfolgt unentgeltlich, wenn kein Sitzplatz beansprucht wird - wenn ein Sitzplatz gewünscht wird, ist der Kinderpreis zu bezahlen.
Die Mitnahme von Hunden bei Genuss- und Eventfahrten ist nicht gestattet!
3. Preise:
Bei Kauf ist der anfallende Rechnungsbetrag nach Erhalt der Tickets in der jeweiligen Zahlungsart umgehend zu begleichen. Im stationären Verkauf ist für Privatpersonen der Kauf von Tickets auf Rechnung ausgeschlossen, wenn die Fahrt am selben Tag stattfindet.
Die VL BS behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Kostenerhöhungen (z.B. neue oder höhere Steuern, durch Verordnungen und insbesondere einer Erhöhung der Treibstoffpreise seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Broschüren) eine entsprechende Preisanpassung durchzuführen.
4. Bestellungen:
Alle Bestellungen per Telefon oder per E-Mail sind verbindlich und prompt nach Erhalt der Rechnung fällig. Fahrausweise, die auf Versand gekauft werden, können bei Online-Kauf per Kreditkarte und Debitcard oder bei telefonischer Bestellung mittels Überweisung bezahlt werden.
Bei Online-Bestellungen (Gutscheine, Rund-, Event oder Premiumschifffahrt) erklärt sich der Kunde durch Anklicken der Checkbox mit den AGB und den Datenschutzrichtlinien einverstanden.
Für die Postzusendung (Tickets) wird eine Versandgebühr in Höhe von € 6,10 berechnet.
Für den Versand von Gutscheinen wird eine Versandgebühr in Höhe von € 8,20 verrechnet.
5. Gutscheine:
Fahrten- und Wertgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ab Kaufdatum. Eine Rückgabe gegen Barablöse ist ausgeschlossen.
Der Gutschein wird erst nach Bezahlung gültig.
Sollten sich Preiserhöhungen innerhalb der Gültigkeitsdauer ergeben, so ist die Differenz aufzuzahlen.
6. Storno / Umbuchung:
Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail, eingeschriebener Brief). Als Datum des Inkrafttretens eines Rücktrittes vom Vertrag gilt das Datum des Eintreffens des Stornoschreibens bei der VL BS.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden gelten folgende Stornobedingungen:
ab Buchung 12 %, bei Onlinebuchung 14% bzw. Mindestgebühr € 15,60,-- brutto, ab 10 oder weniger Tage vor Fahrtantritt müssen 100 % des Preises bezahlt werden, bei Gruppenbuchungen ab 20 Personen ab 31 Tage vor Fahrtantritt. Die Rückerstattung erfolgt immer auf die ursprüngliche Zahlungsart (Kreditkarte, Überweisung, etc.).
6.1. Stornoregelung Entertainmentfahrten:
Tickets der Fahrten „Krimidinner von Zimt & Zyankali“, „Dinner Musical von The Musical Sound“ können nicht storniert werden. Sind Mehrfachtermine der Veranstaltung gegeben, ist eine Umbuchung auf dieselbe Fahrt mit neuem Termin im selben Kalenderjahr möglich, jedoch wird eine Umbuchungsgebühr fällig siehe 6.3. Umbuchung.
6.2. Stornoregelung Festspieltickets:
Gekaufte Tickets von Dritter Seite, wie z.B. Festspielkarten. Festspielkarten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten (siehe AGB Bregenzer Festspiele).
6.3. Umbuchungen:
Für sämtliche Umbuchungen gelten folgende Bedingungen: bis 10 Tage vor der Fahrt € 19,20 brutto, bei Onlinebuchung € 21,60,- brutto Bearbeitungsgebühr. Ab 10 Tagen vor der Fahrt ist keine Umbuchung möglich.
Bei Gruppenbuchungen ab 20 Personen ab 31 Tage vor Fahrtantritt. Die Rückerstattung erfolgt immer auf die ursprüngliche Zahlungsart (Kreditkarte, Überweisung, etc.).
7. Haftung
Die VL BS haftet für die Bediensteten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die VL BS haftet nur für Schäden, wenn sie an der Verursachung des Schadens ein grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) trifft. Bei leichter Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen.
Die VL BS haften nicht für Schadensfälle, die durch Missachtung der Vorschriften bzw. durch Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals, durch Eigen-verschulden der Betroffenen, durch höhere Gewalt oder durch betriebsfremde Personen verursacht werden.
Jegliche Schäden an Personen und Sachen sind sofort dem Schiffsführer zu melden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt und wird keinerlei Schadenersatz geleistet.
Alle Ansprüche jeglicher Art des Kunden verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrt durchgeführt wurde.
8. Gastronomiebetrieb:
Der Gastronomiebetrieb auf den Schiffen und im Restaurant am Hafen Bregenz wird von einem selbstständigen Unternehmen unter deren alleiniger Verantwortung geführt. Eine Haftung der VL BS für die Leistungen dieses Unternehmens und dessen Personal ist ausgeschlossen. Der Gastronomiebetrieb behält sich das Recht vor, bei Kostenerhöhungen einzelner Lebensmittel oder mangelnder Verfügbarkeit, diese Produkte gegen gleichwertigen Ersatz bei Event- und Genussfahrten auszutauschen.
9. Verspätungen
Für Verspätungen, Fahrtausfälle und deren Folgekosten wird durch die VL BS nicht gehaftet. Die VL BS ist ebenfalls nicht verpflichtet, das verspätete Eintreffen anderer Verkehrsmittel abzuwarten.
10. Tarife, Ermäßigungen:
Die Fahrpreise, die Ermäßigungen und die Fahrzeiten können in den im Hafen Bregenz aufliegenden oder online hinterlegten Broschüren entnommen werden.
11. Fahrausweise:
- im Verkaufsbüro „Welle“ am Hafen Bregenz, der Verwaltung der VL BS oder an Bord der Schiffe
- Online-Ticketing www.vorarlberg-lines.at
12. Verhalten auf den Schiffen:
Auf sämtlichen Schiffen gilt im Innenbereich ein generelles Rauchverbot. Die Fahrgäste haben sich an die aktuelle Schiffsordnung zu halten. Den Anweisungen des Schiffspersonals an Bord ist unbedingt Folge zu leisten.
13. Ton- und/oder Bildaufnahmen:
14. Ein- und Aussteigen:
Den Anweisungen des Hafen- und Schiffspersonals ist bei Betreten und Verlassen des Schiffes unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten der Stege, Pontons und Schiffe ist den Passagieren erst gestattet, wenn das Zeichen dazu gegeben wird.
15. Ausschluss von der Beförderung:
- Kinder unter 6 Jahren ohne Begleitperson (Begleitperson mindestens 15 Jahre)
- Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten und den Anweisungen des Schiffsführers oder seines Beauftragten nicht Folge leisten. Tritt ein Ausschließungsgrund erst unterwegs ein, so hat der Fahrgast das Schiff über Aufforderung des Schiffsführers bei der nächsten Anlegestelle zu verlassen.
- Passagiere ohne Bezahlung oder gültigem Fahrausweis, Personen aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtes Benehmen.
16. Fahrtunterbrechung:
Bei Unfällen, Hilfeleistungen, behördlichen Anordnungen kann es zu Änderungen der Fahrroute oder zur Verkürzung von Fahrten kommen. In diesen Fällen ist keine Rückerstattung des Fahrpreises vorgesehen, jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
17. Höhere Gewalt
Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatl. Maßnahmen, technischen Problemen, etc. kann die Fahrt geändert oder abgesagt werden. In diesen Fällen ist keine Rückerstattung des Fahrpreises vorgesehen, jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen
18. Mindestteilnehmer pro Fahrt
18.1. Ersatzleistung:
Wenn möglich wird eine Ersatzleistung angeboten. Wenn diese nicht in Anspruch genommen wird, können bereits bezahlte Leistungen gebührenfrei erstattet werden.
19. Menschen mit Behinderung:
Die VL BS befördert zudem die erforderlichen medizinischen Geräte und Mobilitätshilfen einschließlich elektrischer Rollstühle sowie auch – vorbehaltlich der nationalen Vorschriften – anerkannte Begleithunde. Im Rahmen des Möglichen wird sich die VL BS bei der Sitzvergabe an den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität orientieren.
Werden diese von einer Begleitperson unterstützt, wird im Rahmen des Möglichen dieser Person einen daneben liegenden Sitzplatz zugewiesen. Auf Verlangen wird der Person gestattet, die notwendige Hilfe im Hafen sowie beim An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen zu leisten.
Eine Anmeldung für die benötigte Hilfeleistung hat bis 48 Stunden zuvor erfolgen sowie eine rechtzeitige Einfindung vor der Abfahrtszeit. Sollte keine Anmeldung erfolgen, wird die VL BS die bestmögliche Unterstützung leisten.
Die VL BS haftet bei Beschädigung oder Verlust der Rollstühle oder anderen Mobilitätshilfen durch deren Mitarbeiter. Sofern es machbar ist, wird ein vorübergehender Ersatz zur Verfügung gestellt.
20. Beförderung von Gegenständen:
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Gegenstände, die geeignet sind, die Mitreisenden zu gefährden oder in irgendeiner Weise Schaden zu verursachen.
Für Schäden, welche durch verbotswidrig mitgeführte Gegenstände verursacht werden, haftet ausschließlich der Passagier, nicht aber die VL BS. Weiters wird keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl von Garderobe- oder Gepäckstücken seitens der VL BS übernommen.
21. Sicherheitsvorkehrungen:
Die VL BS weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine besonderen Vorkehrungen gegen Terrorismus und ähnliche gewalttätigen Angriffe getroffen hat und solche gegebenenfalls nicht abwehren kann. In solchen Fällen können daher auch keine Ansprüche gegen die VL BS geltend gemacht werden.
22. Beschwerden:
Falls der Ansicht nach Rechte missachtet werden, kann innerhalb von einem Monat nach dem betreffenden Vorfall Beschwerde eingereicht werden (ausgenommen Punkt 7/Haftung). Innert einen Monat wird auf die Beschwerde reagiert und spätestens zwei Monate nach Eingang der Beschwerde Bescheid gegeben.
Kontaktdaten: VL Bodenseeschifffahrt GmbH & Co KG, Reichsstraße 3, 6900 Bregenz, E-Mail info@vorarlberg-lines.at
Wenn Sie mit der Entscheidung unseres Unternehmens nicht einverstanden sind, können Sie sich an die kostenlose und unabhängige Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle wenden. Nutzen Sie hierfür das Schlichtungsformular auf www.passagier.at. Sollte die elektronische Übermittelung nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
23. Datenschutz
Die VL BS erhebt und verwendet Ihre Daten nur zu bestimmten, von der VL BS festgelegten Zwecken.
Die VL BS erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, um Ihre Bestellungen zu bearbeiten und durchzuführen, einschließlich damit in Zusammenhang stehender Leistungen.
Im Rahmen unserer Kundenbeziehung können wir Ihnen allgemeine Information auf den Postweg oder Informationen über ähnliche Leistungen per E-Mail zusenden.
Die Nutzung Ihrer E-Mail- und/oder Postadresse für solche Werbezwecke können Sie jederzeit widerrufen.
Daneben erhebt und verwendet die VL BS Ihre Daten, soweit Sie uns diese zu den nachstehenden Zwecken mitteilen:
- Erstellung von Angeboten für Produkte
- Anfragen und Bemerkungen über unsere Website
- Bearbeitung Ihres Feedbacks bei temporären Umfragen
- bei Aktions- und Gewinnspielangeboten
24. Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Zuständig ist das am Sitz der VL BS sachlich zuständige Gericht.
Druck- und Satzfehler vorbehalten!
Stand: Dezember 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VL Bodenseeschifffahrt GmbH & Co KG (VLB) für die Nutzung des Produktes „Saison-Card“ (AGB Saison-Card)
1. Geltungsbereich
Die Saison-Card ist innerhalb der Geltungsdauer im Linienverkehr anerkannt (ausgenommen ist die Fährverbindung
Friedrichshafen-Romanshorn). Erster Geltungstag der Saison-Card ist der erste Tag der VSU-Schifffahrtssaison des Jahres.
Letzter Geltungstag ist der 31.12. des Jahres.
2. Eigentum an der Saison-Card
Die Saison-Card bleibt Eigentum des ausgebenden Schifffahrtsunternehmens. Ein Eigentumsübergang auf den Kunden
findet nicht statt. Die Saison-Card ist nicht auf Dritte übertragbar.
3. Scannen der Saison-Card
Der Kunde ist mit dem Scannen der Saison-Card durch die Schifffahrtsunternehmen vor Fahrtantritt einverstanden. Der
Zutritt zu dem jeweiligen Schiff ist nur nach Scannen der Saison-Card möglich. Im Einzelfall kann zusätzlich die Vorlage des
Personalausweises verlangt werden. Die Auswertung von Kundendaten erfolgt lediglich in anonymisierter Form.
4. Rückerstattung
Eine Rückerstattung in Höhe von 75% des für die Saison-Card geleisteten Preises ist nur möglich, wenn die Saison-Card vor dem ersten Geltungstag an die VLB zurückgegeben wird. Eine Rückerstattung in Höhe von 50 % des geleisteten Preises wegen Unfalls, Krankheit oder Tod des Kunden innerhalb der ersten 30 Tage nach dem ersten Geltungstag ist nur möglich, sofern durch die vorgenannten Umstände die Nutzungsmöglichkeit der Saison-Card für den Kunden vollständig aufgehoben wird und die Saison-Card an die VLB zurückgegeben wird. Ansonsten ist keine Rückerstattung möglich. In allen Fällen erfolgt eine Rückerstattung abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 19,00 €.
5. Höhere Gewalt
Wird die Personenbeförderung der VSU-Linienschifffahrt durch Umstände verhindert, welche die Schifffahrtsunternehmen
nicht abzuwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermögen (höhere Gewalt), so erlischt die Pflicht zur Beförderung
gem. Bodensee Personentarif. In diesen Fällen ist eine Rückerstattung der Saison-Card nicht möglich. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwarten der Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, notwendige Reparatur arbeiten, Maschinenschäden, betriebliche Ausfälle von Anlagen, fehlerhafte Anlagen oder notwendige Installationen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Betriebsstörungen, Demonstrationen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden sowie Pandemien, unabhängig von der Rechtmäßigkeit.
6. Geltung des Bodensee-Personentarifs
Im Übrigen gelten die Regelungen des Bodensee-Personentarifs.
7. Ersatzkarte
Bei Verlust der Saison-Card wird bei Erwachsenen eine Gebühr von 55,00 € für eine Ersatzkarte fällig. Für Kinder gibt es keine Ersatzkarte, es muss eine neue Karte für 30,00 € beantragt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, wird bei Verlust die Karte gesperrt.
Hinweis zum Datenschutz
Der VLB liegt der Schutz von personenbezogenen Daten am Herzen. Die Daten werden ausschließlich nach deutschem und
europäischem Datenschutz-Recht erhoben und verarbeitet. Hierfür wurde ein Verfahren entwickelt, welches das anonyme
Scannen der Saison-Cards ermöglicht, jedoch ohne Rückschluss auf einzelne Personen herstellen zu können.
Die VLB legt größten Wert auf Transparenz. Sollten Sie sich genauer für die Datenverarbeitung interessieren, wenden Sie sich bitte an die E-Mail Adresse datenschutz@vorarlberg-lines.at.
Druck- und Satzfehler vorbehalten!
Stand: März 2025